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Gesetzliche Gewährleistung und Garantie


Für alle bei uns gekauften Waren gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
Als Verkäufer sind wir verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Mängel an den verkauften Waren einzustehen.
Für neue Waren gilt gegenüber Verbrauchern grundsätzlich eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Erhalt der Ware.

Keine zusätzliche freiwillige Herstellergarantie durch RLW-Gerätevertrieb

Wir gewähren über die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte hinaus keine zusätzliche freiwillige Herstellergarantie.
Ihre gesetzlichen Rechte gegenüber uns als Verkäufer bleiben hiervon vollständig unberührt.
Soweit für einzelne Produkte ausdrücklich eine zusätzliche Garantie eines Herstellers angeboten wird, gelten die jeweiligen Garantiebedingungen des betreffenden Garantiegebers.

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